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Vogelschutz: Starkes Beschneiden von Hecken erst im Herbst erlaubt

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Vogelschutz: Starkes Beschneiden von Hecken erst im Herbst erlaubt

Berlin (ddp). Noch bis September ist das Fällen von Bäumen und das starke Beschneiden von Hecken und Bäume in den meisten Regionen gesetzlich verboten, um brütende Vögel zu schützen. Näheres erfahre man bei der jeweiligen Kommune, erläutert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Eine einheitliche bundesweite Regelung gebe es nicht, es gelte das jeweilige Landesnaturschutzgesetz.

Vorsichtiges Zurückschneiden ist erlaubt, allerdings muss genau geprüft werden, ob Nester in der Hecke sind. Wenn ja, muss der Schnitt verschoben werden. Auch auf Igel, die unter Hecken ihre Heimstatt haben, ist zu achten.

(ddp)