Start Aktuelles Wenn das Haus nicht ganz dicht ist – Wasserschäden erkennen und vorbeugen

Wenn das Haus nicht ganz dicht ist – Wasserschäden erkennen und vorbeugen

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Undichtes Dach, verstopfte Drainage, defekte Wasserleitung oder ein falscher Anstrich – Feuchtigkeit im Haus kann viele Ursachen haben. Ist das Wasser erst mal in die Wände eingedrungen, ist der Schaden nicht weit. Wenn Feuchteflecken an Wand, Decke oder Fußboden auftreten oder muffig-feuchter Geruch sich breit macht, ist es höchste Zeit, der Sache auf den Grund zu gehen, wie Diplom-Ingenieur Karl Habermann, Sachverständiger für Bauschäden bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz, betont.

Nicht immer seien fundamentale und nur mit großem Aufwand zu behebende Konstruktionsschwächen wie eine fehlende Sickerschicht oder eine ungenügende Bodenabdichtung die Ursache für klammes Mauerwerk, beruhigt Baufachberaterin Uta Maria Schmidt von der Verbraucherzentrale: «Oftmals ist die Quelle der Feuchtigkeit viel einfacher auszumachen und die Lösung des Problems gar nicht so kostspielig.»

verstopfte Dachrinne
Schadhafte Dacheindeckungen und vermooste Dächer sind häufig der Grund für Wasserschäden.

Schäden am Dach

So seien schadhafte Dacheindeckungen oder vermooste Dächer häufig der Grund für Baufeuchte und Wasserschäden. Hausbesitzer sollten daher alle Dachflächen, gleichgültig ob Flachdach oder geneigtes Dach, regelmäßig inspizieren. «Beachten Sie besonders die Anschlüsse an Kaminen, Lüftungs- und Belichtungsöffnungen oder Dachflächenfenstern», empfiehlt die Fachberaterin. Besonders wichtig ist die Kontrolle nach heftigen Gewitterregen und Stürmen. Oft reicht schon ein Blick aus dem Dachfenster oder aus größerer Entfernung mit dem Fernglas, um verrutschte, beschädigte und fehlende Ziegel zu entdecken. Eine Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossenem Sturm- und Hagelrisiko übernimmt die Kosten für die Reparatur entsprechender Schäden am Dach sowie für die Sanierung im Haus nach dem Eindringen von Niederschlag nach Sturm oder Hagel.
 

Fallrohr von der Dachrinne
Fallrohre und Regerinnen sind häufig veranwurtlich für Wasserschäden. Regenwasser kann nicht ablaufen, anfallendes Regen- bzw. Sickerwasser wird nicht abgeleitet. Der Wasserschaden ist da – die Folge sind durchnässte Wände und Böden.

Schäden an Regenrinne oder Regenfallrohr

Kaputte Regenrinnen oder Regenfallrohre können nach Angaben von Karl Habermann bei Regenwetter ebenfalls Feuchtigkeitsschäden nach sich ziehen. Setzungen in der Grundleitung führten oft zu Anschlusslücken bei Fallrohren oder Standrohren, was die gleichen Folgen haben könne. Habermann empfiehlt, Rinnen und Fallrohre regelmäßig bei Regen zu kontrollieren: «Leckstellen sind dann leicht zu erkennen, bevor es zu größeren Schäden kommt.»
 
Oftmals seien Regenrinnen allerdings gar nicht beschädigt, sondern aufgrund versäumter Wartung so stark mit Laub, Ziegelsplittern, Moos oder Schmutz verunreinigt, dass das Regenwasser nicht mehr abläuft und ein Rückstau entsteht. Übertretendes Wasser führt dann zu den gefürchteten Wasserschäden.

Schaden an der Drainage

Eine fehlende oder verstopfte Ringdrainage kann nach Habermanns Worten dazu führen, dass insbesondere in regenreichen Gegenden anfallendes Sickerwasser nicht abgeleitet wird. Die Folge sind durchnässte Wände und Böden. MIt dem passenden Gerät zur Feuchtigkeitsmessung lässt sich das bei einem Anfangsverdacht leicht überprüfen. Die Investition in ein solches Feuchtemessgerät ist gut angelegt, denn je länger der Wasserschaden verborgen bleibt, desto höher die Folgekosten.
 
Ein Warnsignal sind stärkere Feuchteerscheinungen im unteren Mauerwerksbereich bei anhaltendem Regenwetter. Außerdem wird der an das Mauerwerk angrenzende Boden im Randbereich vermehrt durchfeuchtet. «Verstopfungen entstehen durch Erdablagerungen in den Rohren oder auch durch das Eindringen von Wurzeln benachbarter Bäume und Sträucher», sagt der Diplom-Ingenieur.

Schaden an der Wasserleitung – Versicherungsfall

«Wenn plötzlich feuchte Flecken an Wand, Decke oder Fußboden auftreten, sollten Sie umgehend Ihre Wohngebäudeversicherung benachrichtigen», rät Uta Maria Schmidt. Sind die Wasser- oder die Heizleitung defekt, übernimmt nach ihren Angaben die Versicherung die Kosten. Eine defekte Wasserleitung lässt sich feststellen, indem alle Verbraucher im Haus gebeten werden, kurzfristig kein Wasser über Wasserhähne, Spül- und Waschmaschine oder WC-Spülung zu entnehmen. Zeigt die Wasseruhr dennoch einen Verbrauch an, liegt ein Defekt vor.
 
Eine kaputte Heizleitung erkennt man daran, dass der Wasserdruck im Heizsystem kurzfristig oder spätestens innerhalb einer Woche abfällt.

Eine weitere gute Schutzmassnahme Wasserschäden im Leitungssystem und den Folgeschäden elektrischen Absperrventilen. Sie unterbinden den weiteren Wasserfluss wenn sie einen ungewöhnlichen Wasserverbrauch feststellen.

Undichte Ventile und Dichtungen
Undichte Ventile und Dichtungen führen ebenfalls häufig zu Wassserschäden. Insbesondere wenn die Wasserleitungen nur innen verzinkt sind. Schon geringe Wassermengen an der Außenseite können die Wasserrohre rosten lassen.

Rückstausicherung der Abwasserleitung defekt oder fehlend

Fehlende oder defekte Rückstausicherungen in Abwasserleitungen haben bei außergewöhnlich hohem Niederschlag den Rückstau von Abwasser innerhalb des Hauses zur Folge. «Falls Sanitäreinrichtungen wie Waschbecken, WC oder Waschmaschine im Keller unter der Rückstauebene installiert sind, kann Abwasser über diese Einrichtungen zurückgedrückt werden», erklärt Karl Habermann. Als Rückstauebene gelte meist die Straßenoberkante der Erschließungsstraße, wenn von der Gemeinde keine andere Festlegung getroffen wurde.

«Bei nachträglicher Montage von Wasseranschlüssen und Sanitäranlagen in tief liegenden Räumen sollten Sie vorher mit der Gemeindeverwaltung klären, ob in den Abwassersatzungen eine Festlegung der Rückstauebene vorliegt», rät der Experte. Trifft dies zu, so muss überprüft werden, ob eine Montage unterhalb dieser Rückstauebene möglich ist. Wenn ja, dann erfordert dies den Einbau einer Rückstauklappe, die das gestaute Wasser in die Abwassergrundleitung zurückführt. «Schäden durch Rückstau sind in der Regel nicht in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, sondern bedingen den Abschluss einer Elementarschaden-Versicherung», betont Habermann.

Ursachen für hohen Wasserverbrauch im Haushalt aufspüren

Was aber wenn man die Ursache für den hohen Wasserverbrauch nicht erkennt? Hohen Wasserverbrauch kommt man auf die Spur indem man die Verbrauchsstellen wie Waschmaschine, Spülmaschine und Wasserhähne kontrolliert abstellt und gezielt an der Wasseruhr den Verbrauch prüft.

Welcher Wasserschaden wird durch welche Versicherung abgedeckt?

Wodurch der Wasserschaden verursacht wurde, ist entscheidend, denn Sturmversicherung, Gebäudeversicherung und Hausratversicherung decken Wasserschäden nur unter bestimmten Voraussetzungen ab.

  • Wasserschaden durch Leitungswasser
    Wurde der Wasserschaden durch Leitungswasser verursacht,  greift die Gebäudeversicherung und Hausratversicherung in der Regel problemfrei.
  • Wasserschaden durch Abwasser
    Versicherungsschutz durch Gebäude- und Hausratversicherung besteht nur, wenn das Wasser aus einem Ableitungsrohr der Wasserversorgung ausgetreten ist.
  • Wasserschaden durch undichtes Dach / Regenwasser
    Ist der Wasserschaden durch ein undichtes Dach oder Regenwasser entstanden, fehlt es an der entscheidenden Voraussetzung für die Gebäudeversicherung, den die greift zumeist nur, wenn das Wasser aus einem Rohrsystem der Wasserversorgung ausgetreten ist. Das bedeutet schlimmstenfalls, dass der Eigentümer den Schaden selbst zu tragen hat.
    Gegebenenfalls kommt noch eine vorhandene Sturmversicherung in Frage. Sie schützt vor Schäden, die durch Sturm mit Windgeschwindigkeiten von 60 km/h und mehr entstanden sind. In diesem Fall sind Schäden durch eindringenden Niederschlag oder auch Schmelzwasser versichert – sofern feste Baubestandteile (beispielsweise Dachziegel) oder ordentlich verschlossene (Dach-)Fenster oder Außentüren durch den Sturm beschädigt wurden.
  • Wasserschaden durch Hochwasser
    Unter Hochwasser ist die Überflutung des Grund und Bodens durch über die Ufer tretende Gewässer zu verstehen. Hochwasserschäden müssen gesondert versichert werden.

Sturmschäden und Eintritt von Regenwasser in die Wohnung

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Wenn die Versicherung nicht für Wasserschäden aufkommt stellen sich Mieter und Vermieter gleichermaßen die Frage, wer zuständig ist.

Starker Regen sorgt immer wieder in für Wasserschäden und vollgelaufene Keller. In die Mietwohnung eingedrungenes Wasser verursacht mitunter immense Schäden. Wenn keine Versicherung für den Schaden aufkommt stellen sich Mieter und Vermieter dann gleichermaßen die Frage, wer für die Beseitigung der Schäden zuständig ist. Kurz gesagt: es hängt davon ab, worauf die Schäden in der Mietwohnung zurückzuführen sind.

Wann ist der Mieter für den Wassserschaden verantwortlich?

Sind die Schäden durch ein Fehlverhalten des Mieters begründet, so muss dieser auch dafür aufkommen. So ist der Mieter beispielsweise verpflichtet sicherzustellen, dass bei einer längeren Abwesenheit Regenwasser nicht durch geöffnete Fenster in die Mietwohnung eindringen kann. Auch die Reinigung des Balkons und des Balkonabflusses gehört zu den verpflichteten Aufgaben des Mieters. Kümmert der Mieter sich nicht verantwortungsvoll um derlei Pflichten und dringt seinetwegen Wasser über den Balkon in die Wohnung, so muss er eben auch für den entstandenen Wasserschaden haften.

Wann ist der Vermieter für den Schaden verantwortlich?

Der Vermieter ist erstmal grundsätzlich dafür verantwortlich, durch Sturm, Regen und Unwetter verursachte Wasserschäden der Wohnung zu beseitigen. Für Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen muss der Vermieter jedoch nur dann aufkommen, wenn er diese Schäden verantworten muss. Beispielsweise wenn er vom Mieter gemeldete Undichtigkeiten an Isolierungen oder Fenster nicht rechtzeitig beseitigen hat lassen.

Fotohinweise:
Dachrinne by Björn Láczay / Flickr / (CC BY-SA 2.0)
Regen, Cristian Iohan Ştefănescu / Flickr / (CC BY 2.0)
Tobias Sieben / Flickr / (CC BY 2.0)