Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann das angesparte Guthaben nach eigenen Vorstellungen einsetzen. Sparer sind allerdings an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden, wenn sie von zinsgünstigen Darlehen Gebrauch machen. Dazu gehöre neben dem Bau oder Kauf auch die Modernisierung einer Immobilie. Das könne der Ausbau des Dachgeschosses, ein neues Bad oder eine energetische Sanierung sein.
Für nach dem 31. Dezember 2008 geschlossene Bausparverträge gilt, dass die staatliche Wohnungsbauprämie (WoP) an dieVerwendung der Bausparmittel für den Kauf, den Bau oder dieRenovierung eines Hauses oder einer Wohnung für gebunden ist. EineAusnahme gibt es für junge Erwachsene, erläutert LBS-Expertin MonikaGrave. Sind sie bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt, können sie nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist einmalig frei über Guthaben und Prämie verfügen.
Bei der staatlichen Förderung gelten jedoch Einkommensgrenzen. Die Wohnungsbauprämie können Bausparer bekommen, deren zuversteuerndes Einkommen maximal 25.600 Euro beträgt (Eheleute:51.200 Euro). Die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es bei einem zuversteuernden Einkommen von bis zu 17.900 Euro im Jahr (Eheleute:35.800 Euro). Familien dürfen je nach Anzahl der Kinder deutlich mehr verdienen. Für den Wohn-Riester gelten keine Einkommensgrenzen – die Zulagen erhält jeder, der zum Kreis der Förderberechtigten zählt. Dazu gehören neben Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, auch Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Mütter und Väter in Elternzeit.