Der erste Eindruck zählt auch bei der Wohnungssuche. Besonders in großen Städten, wo die Mieten steigen und günstiger Wohnraum rar ist, können sich Vermieter ihre Mieter aus einer Vielzahl von Interessenten aussuchen. Wer seriös und zahlungskräftig ist, hat besonders gute Chancen. Aber auch scheinbare Kleinigkeiten können über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.
Reagieren Mieter auf eine Chiffre-Anzeige eines Vermieters, sollten sie auf ordentliches, sauberes Briefpapier und eine deutliche Schrift achten, empfiehlt der Mieterverein Köln. Denn durch diesen ersten Brief gewinnt der Vermieter schon einen Eindruck vom Bewerber. Schmuddelige Post wird gleich aussortiert.
Besichtigungstermin beim Vermieter
Kommt dann ein Besichtigungstermin zustande, sollte man nicht gerade im Blaumann erscheinen. „Auf einen Termin mit einem Vermieter muss man sich so ähnlich vorbereiten wie auf ein Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber“, rät Jürgen Becher, Sprecher des Mietervereins Köln. Das trifft auch auf die Kleidung zu. Zwar sei kein feiner Zwirn erforderlich, aber ordentliche, gepflegte Garderobe signalisiert dem Vermieter, dass der Interessent auch mit seinem Eigentum sorgsam umgehen wird.
Der Vermieter muss nicht alles über den Mieter wissen
Wichtig sind vollständige Unterlagen. „Eine Verdienstbescheinigung ist unerlässlich“, sagt Becher. Eine Festanstellung und ein ausreichendes monatliches Einkommen werden bei den Vermietern besonders gern gesehen. Fügt man noch eine Bescheinigung des bisherigen Vermieters bei, dass die Miete immer pünktlich bezahlt wurde, erhöht das die Chancen. Verlangt der Vermieter eine Schufa-Auskunft, ist es ratsam, darauf einzugehen, auch wenn der Mieter dazu nicht verpflichtet ist. Sich in solchen Fragen auf Diskussionen einzulassen, bringt in der Regel nichts. „Wenn noch zehn andere Interessenten Schlange stehen, ist man schnell raus aus dem Rennen“, weiß der Experte.
Wahrheitsgemäße Angaben des Mieters
Alle Fragen des Vermieters sollten möglichst vollständig beantwortet werden. Dabei braucht der Mietinteressent aber nicht unbedingt die Wahrheit zu sagen. Wenn sich der Vermieter zum Beispiel dafür interessiert, ob weitere Kinder geplant sind, welcher Religion der Mieter angehört oder ob er Vorstrafen hat, darf er lügen. Diese Dinge gehen den Vermieter nichts an. Auch eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein darf er verschweigen. Kommt der Vermieter doch dahinter, kann er deshalb den Vertrag nicht anfechten.
Hundertprozentig stimmen müssen jedoch alle Auskünfte, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat. Das sind Angaben, die das Mietverhältnis unmittelbar betreffen wie Einkommen, Arbeitgeber, Familienstand und Anzahl der Personen, die im Haushalt leben werden. Wenn der Mieter bei diesen Daten lügt, kann das die Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben.
Wohnungsbesichtigung – Spätere Reklamation zwecklos
Vermieter sind in der Regel an ruhigen und zuverlässigen Mietern interessiert, mit denen es keinen Streit gibt und die zur übrigen Mieterschaft passen. Mit Sachlichkeit und Zurückhaltung kommen Mietinteressenten weiter als mit Besserwisserei und Pingeligkeit. Das bedeutet aber nicht, dass sie alles hinnehmen müssen. Auch wenn die Vermieter angesichts angespannter Wohnungsmärkte am längeren Hebel sitzen, sollten Mieter ihre Rechte einfordern und wahrnehmen. Dazu gehört zum Beispiel die Einsicht in den aktuellen Energieausweis. „Darauf sollten Mieter bestehen, denn so können sie die Höhe der künftigen Betriebskosten abschätzen“, sagt Becher. „Das schützt sie im Nachhinein vor bösen Überraschungen.“
Mieter sollten sich auch nicht scheuen, vor der Vertragsunterzeichnung die gesamte Wohnung unter die Lupe zu nehmen. Das ist ihr gutes Recht, und der Vermieter ist verpflichtet, ihnen alles zu zeigen. So können sie eventuelle Mängel entdecken und anzeigen. Das ist wichtig, denn bei der Neuvermietung einer Wohnungen gilt der Grundsatz: Angemietet wie gesehen. Wohnungsmängel, die bereits bei der Wohnungsbesichtigung erkennbar waren, können Mieter später nicht mehr reklamieren.