Bonn (dapd). Mehr als ein Drittel der Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) hat für Rücklagen und laufende Hausgelder keine sicheren Konten. Oft liegen die Gelder auf sogenannten Treuhandkonten, die auf den Namen des Verwalters laufen. Das bedeutet, dass seine Gläubiger das Konto pfänden können. Im Fall seiner Insolvenz fällt es in die Insolvenzmasse. Die Eigentümer müssen dann ihre Rechte erst aufwendig geltend machen. Außerdem sind Treuhandkonten schwer zu kontrollieren.
„Für die Eigentümer ist das wie Auto fahren ohne Sicherheitsgurt und Airbag“, sagt die Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins „Wohnen im Eigentum“, Gabriele Heinrich. Sie empfiehlt Wohnungseigentumsgemeinschaften, statt der Treuhandkonten offene Fremdgeldkonten auf den Namen der WEG einzurichten. Kontoinhaber ist dann die WEG. Das bietet mehr Sicherheit.
Offene Fremdgeldkonten sind pfändungs- und insolvenzsicher. Sie erleichtern Wohnungseigentümern und Verwaltungsbeiräten die Kontrolle über den Umgang des Verwalters mit ihrem Geld. „Viele Kreditinstitute tun jedoch nichts für die Aufklärung der Eigentümer über ihre Risiken und bieten heute noch Treuhandkonten an“, kritisiert Heinrich. Darauf sollten sich WEG aber nicht einlassen.
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