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Zahlung nur nach Baufortschritt

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Berlin (ddp.djn). Bauherren sollten bei Vertragsverhandlungen auf einen Zahlungsplan achten, der dem Baufortschritt entspricht. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Laut Verband verpflichten die meisten Bauunternehmer den Bauherrn mit Hilfe eines überzogenen Zahlungsplans zu enormen Vorauszahlungen. Dabei gelte am Bau grundsätzlich, dass die Zahlung erst nach Abnahme der fertigen Leistung fällig ist. Andererseits ist der Bau eines Hauses ein großes Werk und die Baufirmen könnten mit Recht Abschlagszahlungen verlangen. Allerdings immer erst nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung, so der VPB.

Unseriös seien daher Verträge, in denen bereits bei Vertragsabschluss ein Abschlag verlangt wird, denn der Bauherr habe dafür keinerlei Gegenwert bekommen. Bei einer Insolvenz des Unternehmers seien die Überzahlungen verloren. Wichtig sei auch, eine Schlussrate von mindestens fünf Prozent des Gesamtpreises zu vereinbaren. So bleibe genügend Geld übrig, um auch nach der Abnahme zur schnellen Beseitigung von Restmängeln den nötigen wirtschaftlichen Druck durch Zurückbehaltung ausüben zu können.

ddp.djn/kaf/mwo