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Zuschuss für Hauseigentümer in Not

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Schwäbisch Hall (ddp.djn). Eigenheimbesitzer, die in finanzielle Bedrängnis geraten, können Unterstützung bekommen. «Nicht nur Mieter, auch selbstnutzende Eigentümer, die unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld, den sogenannten Lastenzuschuss», erläutert Christoph Flechtner, Rechtsexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Wer zum Kreis der Berechtigten gehört und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung durch den Baukredit ab. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

ddp.djn/kaf/mwo